
Zum 1. April trat das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Neben Regelungen zum Equal Pay und zur Überlassungshöchstdauer umfasst es strenge Kennzeichnungs- und Schriftformerfordernisse. Dies führt bei vielen Unternehmen zu Unsicherheiten und wirft im schlimmsten Fall Hürden auf. Mit Blick

