
Kissing, 8. Februar 2012 – Mitarbeiter in der Elektrotechnik müssen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstunterweisung erhalten, danach sind nach Arbeitsschutzgesetz und BGV A1 jährliche Sicherheitsunterweisungen Pflicht. Um den zeitlichen und organisatorischen Aufwand für Unterweisende und Unterwiesene zu minimieren, hat

