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Apothekennotdienstaushang muss nächstgelegene Apotheken nennen

Apothekennotdienstaushang muss nächstgelegene Apotheken nennen
Berlin – Aufgepasst beim Aushang der Notdienstbereitschaft: Zu nennen sind hier die „nächstgelegenen“ dienstbereiten Apotheken – das gilt auch dann, wenn sich diese nicht im gleichen Notdienstbezirk wie die informierende Apotheke befinden. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem im
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