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MIFID II – Sprachaufzeichnungen rechtssicher und harmonisch in die telefonische Beratung integrieren

MIFID II - Sprachaufzeichnungen rechtssicher und harmonisch in die telefonische Beratung integrieren
• Aufzeichnung und Speicherung der Gesprächsdaten ist wirtschaftlich nur auf zentralen Servern und Speichern möglich.
• Voraussetzung ist die Umstellung der unternehmensinternen Telefonie auf IP-Telefonie (statt ISDN).
• Eine gute Sprachqualität erfordert ausreichend Bandbreite.

Hamburg – Die EU-Richtlinie MIFID

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